Rechtliches zur Hufpflege

Derzeit ist die Hufpflege in Deutschland kein anerkannter Beruf. Daher gibt es auch keine staatlich anerkannten Schulen, auch wenn dies so dargestellt wird.

Im Jahr 2006/7 wurde im Zusammenhang mit der Neuregelung des Hufbeschlaggesetzes der Versuch unternommen, die in den letzten Jahrzehnten neu entstandenen Berufe "Hufpfleger" und "Huftechniker" zu verbieten. Dagegen haben sich Schulen, Berufsverbände und Einzelpersonen zusammen vor dem Bundesverfassungsgericht zur Wehr gesetzt.

Am 1.11.2007 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Regelungen des neuen Hufbeschlaggesetzes, welche die alternativen Hufpflegeberufe betreffen, verfassungswidrig sind. Infolgedessen wurden die entsprechenden Paragrafen außer Kraft gesetzt.
Somit ist die von uns angebotene Hufpflege-Ausbildung NHC weiterhin mit den gültigen Gesetzen konform. Die Teilnehmer können nach dem Abschluss ihre Tätigkeit rechtmäßig aufnehmen.

Möglicherweise kann aber zukünftig eine staatliche Prüfung erforderlich sein, welche evtl. auch rückwirkend abzulegen ist. In diesem Fall werden wir die Inhalte unserer Ausbildung entsprechend ausrichten und bei Bedarf Vorbereitungskurse auf die staatliche Prüfung anbieten.

Das Barhuf-Institut ist aktives Mitglied im Bundesverband Barhufpflege und Huftechnik BBH, welcher sich für eine staatliche Regelung und Anerkennung von Hufpflege und Huftechnik einsetzt, um einen einheitlichen Qualitätsstandard zu schaffen. Weitere Mitglieder im BBH sind:

Keep-It-Natural e.V.
Allianz für Pferdegesundheit e.V.
GdHK - Gesellschaft der Huf- und Klauenpflege e.V.
VdHp - Verband der Hufpfleger, Hufheilpraktiker und Hufphysiologen
E.I.P.P. - Europäisches Institut für Pferdephysiologie

In Österreich
Hier wurde im Jahr 2017 die Ausübung der Hufpflege freigegeben, sodass der gewerblichen Ausübung nichts im Weg steht. Die gesetzlichen Regelungen bzgl. Gewerbeanmeldung u.s.w. sind natürlich zu beachten.

In der Schweiz
In der Schweiz ist die Ausübung der Hufpflege an, von der FBA festgelegte, Kriterien und eine entsprechende Bewilligung gebunden. Die von uns angebotene Ausbildung erfüllt diese Bedingungen derzeit nicht, sodass für eine Zulassung weitere Kurse und ggf. Mitfahrtage in der Schweiz zu absolvieren sind.